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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    der Sonoref Healthcare GmbH

    1. Allgemeines

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Sonoref Healthcare GmbH (nachfolgend "Sonoref") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde").

    1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Sonoref stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

    1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

    1.4 Sonoref behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.

    2. Reparaturleistungen

    2.1 Sonoref verpflichtet sich, Reparaturen nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Der Kunde wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es während des Reparaturprozesses zu Schäden an der Sonde kommen kann oder sich der ursprüngliche Defekt verschlechtern kann, was die Sonde möglicherweise unbrauchbar oder irreparabel macht.

    2.2 Sonoref haftet nicht für Schäden oder das Scheitern der Reparatur, wenn Sonoref nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat und der Schaden oder Defekt nicht vorhersehbar war.

    2.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Reparaturen an empfindlichen Medizinprodukten immer ein Restrisiko bergen. Sonoref wird alle zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen treffen, kann aber den Erfolg einer Reparatur nicht garantieren.

    2.4 Werden während der Reparatur zusätzliche Defekte oder Schäden entdeckt, die eine weitere Reparatur unwirtschaftlich oder unmöglich machen, wird Sonoref den Kunden unverzüglich informieren. In diesem Fall kann Sonoref von der Reparaturverpflichtung zurücktreten und die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

    3. Transportleistungen

    3.1 Transportleistungen wie Abholung oder Versand sind standardmäßig nicht versichert. Auf Wunsch des Kunden können solche Leistungen separat versichert werden. Ein Aufpreis ist im Voraus zu entrichten.

    3.2 Sonoref haftet nicht für den Verlust eines Pakets durch den Spediteur oder für Schäden während des Transports, da dies außerhalb des Einflussbereichs von Sonoref liegt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei unversichertem Versand das Risiko beim Kunden liegt.

    3.3 Sonoref bietet verschiedene Versandoptionen an, aus denen der Kunde wählen kann. Die Versandkosten trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.

    3.4 Der Kunde muss gelieferte Waren bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Unversehrtheit prüfen und etwaige Schäden oder Verluste unverzüglich dem Spediteur und Sonoref melden.

    4. Produktprüfung und Inbetriebnahme

    4.1 Alle Produkte werden von Sonoref vor dem Versand geprüft. Dies umfasst eine technische Inspektion und Funktionsprüfung zur Sicherstellung der Übereinstimmung mit den Qualitätsstandards von Sonoref.

    4.2 Der Kunde ist jedoch allein verantwortlich für die Inbetriebnahme und die erforderlichen Vorabprüfungen gemäß EN 62353. Dies umfasst die Sichtprüfung, die Patientenableitstromprüfung und die Funktionsprüfung. Sonoref übernimmt insoweit keine Haftung.

    4.3 Der Kunde muss sicherstellen, dass die Inbetriebnahme ausschließlich durch qualifiziertes und geschultes Personal erfolgt. Sonoref übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die aus unsachgemäßer Inbetriebnahme oder Bedienung resultieren.

    4.4 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine regelmäßige Wartung und Inspektion der Geräte gemäß den gesetzlichen Anforderungen und Herstellerspezifikationen für einen sicheren Betrieb erforderlich ist.

    5. Eigentumsvorbehalt

    5.1 Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Sonoref Healthcare GmbH. Dies gilt auch für nachfolgende Lieferungen oder Ersatzteile, die im Rahmen der Garantie oder Reparatur geliefert werden.

    5.2 Der Kunde muss Waren unter Eigentumsvorbehalt pfleglich behandeln und gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust versichern. Im Schadensfall tritt der Kunde Versicherungsansprüche an Sonoref ab.

    5.3 Bei Vertragsverletzung durch den Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Sonoref berechtigt, Vorbehaltsware zurückzufordern. Die Rücknahme oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware stellt einen Rücktritt vom Vertrag dar.

    6. Angebote

    6.1 Angebote von Sonoref sind in der Regel 7 Tage ab Angebotsdatum gültig. Nach Ablauf ist Sonoref nicht mehr an das Angebot gebunden.

    6.2 Waren können zwischenzeitlich verkauft werden. In diesem Fall wird Sonoref, soweit möglich, ein neues Angebot unterbreiten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die ursprünglich angebotenen Waren.

    6.3 Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben in zumutbarem Rahmen vorbehalten.

    7. Gewährleistung / Garantie

    7.1 Die Garantieleistungen von Sonoref beziehen sich auf die Funktionsfähigkeit der Waren. Die Garantie deckt keine Verschleißteile ab, die natürlichem Verschleiß unterliegen.

    7.2 Schäden durch mechanische Einwirkung, unsachgemäße Handhabung, elektrische Überspannung oder Flüssigkeitseintritt sind von der Garantie ausgeschlossen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass solche Schäden aus unsachgemäßer Verwendung resultieren können.

    7.3 Kristallausfälle oder -schwächen, die aus der Nutzung resultieren, sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, die interne Prüfung von Sonoref ergibt etwas anderes. Solche Schäden gelten als normaler Verschleiß und werden nicht von der Garantie abgedeckt.

    7.4 Die Garantie ist eine freiwillige Leistung von Sonoref und kann jederzeit geändert oder zurückgezogen werden. Der Umfang der Garantie richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden und dem Kunden übermittelten Garantiebedingungen.

    8. Zahlungsbedingungen

    8.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Sonoref behält sich das Recht vor, bei Neukunden oder größeren Bestellungen Vorauszahlung zu verlangen.

    8.2 Bei Zahlungsverzug ist Sonoref berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8,75% zuzüglich des 3-Monats-EURIBOR zu berechnen. Sonoref behält sich zudem das Recht vor, Mahngebühren zu erheben und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten.

    8.3 Sofern keine besonderen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, ist Vorauskasse erforderlich. Der Kunde erhält nach Auftragserteilung eine Proforma-Rechnung, die innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen ist.

    8.4 Sonoref behält sich das Recht vor, Waren und Dienstleistungen nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu liefern, insbesondere bei unzureichender Bonität oder wiederholtem Zahlungsverzug.

    8.5 Sonoref akzeptiert aufgrund der CO2-Zertifizierungsanforderungen keine Rechnungen in postalischer oder Papierform. Alle Rechnungen und zugehörige Korrespondenz müssen an invoice@sonoref.com gesendet werden.

    8.6 Sonoref ist nach Ablauf der Zahlungsfrist berechtigt, die Abholung der Waren auf Kosten des Kunden zu veranlassen und die Waren bis zur vollständigen Zahlung (einschließlich aller Kosten und Gebühren) einzulagern.

    9. Stornierung / Auftragsrücktritt / Retouren

    9.1 Wurden Waren speziell für den Kunden bestellt, weil sie nicht auf Lager waren, und storniert der Kunde den Auftrag vor Lieferung, behält Sonoref 60% des Kaufpreises ein.

    9.2 Wurde die Ware bereits an den Kunden geliefert, ist eine Stornierung grundsätzlich nicht möglich. Nur in Einzelfällen können Kulanzlösungen gewährt werden, vorbehaltlich einer Stornogebühr von 70% des Kaufpreises.

    9.3 Retourniert und storniert ein Kunde einen auf Lager befindlichen Artikel nach Lieferung, fallen Stornogebühren von mindestens 50% des Kaufpreises an, zuzüglich Auslagen und sonstiger Kosten und Gebühren.

    9.4 Hat der Kunde eine Bestellung aufgegeben und die Ware wurde für den Kunden bestellt oder bereits geliefert, und kann der Kunde aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten oder Bonitätsproblemen kein Leasing oder keine Finanzierung erhalten, ist der Kunde verpflichtet, auch die von dem von Sonoref Healthcare ausgewählten Partner ABC Finance angebotene Finanzierungsmöglichkeit zu nutzen. Führt auch diese nicht zu einer Finanzierung, haftet der Kunde für alle Stornogebühren und damit verbundenen Kosten, mindestens 55% des vereinbarten Nettokaufpreises.

    9.5 Kein Stornorecht nach Lieferung / Retouren nur auf Kulanz von Sonoref
    Sobald die Ware von Sonoref geliefert und eine Rechnung erstellt oder an den Kunden versandt wurde, besteht danach kein Stornorecht mehr. Eine Rückgabe nach Kauf ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Kulanzbestätigung von Sonoref möglich. Die Storno-/Rückgabegebühr nach Wareneingang beträgt in diesem Fall 80% des Kaufpreises (sofern nicht höhere Gebühren gemäß Abschnitt 9.2–9.4 aufgrund des konkreten Falls gelten).

    9.6 Keine Retouren für Sonderanfertigungen
    Für Sonderanfertigungen (speziell für den Kunden bestellte Waren, die nicht zum regulären Sortiment von Sonoref gehören) sind Retouren in allen Fällen ausgeschlossen.

    10. Leihsonden-Bedingungen (Leih-Ultraschallsonden)

    10.1 Die Weitergabe oder Zurverfügungstellung einer Leih-Ultraschallsonde an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Leih-Ultraschallsonden dürfen nur vom Kunden und dessen Mitarbeitern in Betrieb genommen und verwendet werden. Drittunternehmen und Privatpersonen sind von der Nutzung ausgeschlossen.

    10.2 Leihsonden sind sorgfältig zu behandeln, um Schäden zu vermeiden. Es dürfen nur vom Hersteller offiziell zugelassene Reinigungsmittel und -methoden verwendet werden. Das Öffnen von Leihsonden ist strengstens untersagt. Geschieht dies ohne Wissen von Sonoref, fallen Leihgebühren gemäß Preisliste zuzüglich Sonderinspektionskosten und etwaiger Reparatur-/Ersatzkosten an und können sofort ohne weitere Ankündigung berechnet werden.

    10.3 Leihsondengebühren können in folgenden Fällen erhoben werden:

    • Ab dem 5. Tag nach Ankunft der Leihsonde beim Kunden, wenn keine Sonde zur Reparatur bei Sonoref eingetroffen ist oder eine Abholung nicht vereinbart wurde und/oder Sonoref nicht informiert wurde; ab dem 6. Tag gilt eine Tagesgebühr gemäß Preisliste.
    • Ab dem 7. Tag nach Versand eines Reparatur-/Tauschangebots ohne schriftliche Annahme oder Ablehnung.
    • Ab dem 4. Tag nach Rückgabe der reparierten Sonde an den Kunden, wenn die Leihsonde nicht zurückgegeben wurde oder eine Abholung nicht vereinbart wurde; ab dem 5. Tag gilt eine Tagesgebühr gemäß Preisliste.
    • Wenn der Kunde den falschen Sondentyp bestellt hat und Sonoref diesen geliefert hat, wird jeder Tag zwischen Ankunft und Rückversand/Übergabe an den Logistikdienstleister einschließlich Übermittlung der Sendungsverfolgungsnummer an Sonoref gemäß Preisliste berechnet.
    • Wenn der Kunde die Leihsonde ohne Begründung/ohne Einsendung einer defekten Sonde zur Reparatur oder Inspektion zurückgibt, fällt eine Leihgebühr gemäß Preisliste ab dem Tag der Ankunft an.

    10.4 Im Schadensfall:

    • Wird eine Sonde während der Leihzeit beschädigt oder irreparabel, muss der Kunde dies Sonoref innerhalb von 24 Stunden melden.
    • Die beschädigte Sonde muss unverzüglich an Sonoref zurückgesendet oder zur Abholung bereitgestellt werden.
    • Nach der Eingangsprüfung durch Sonoref werden Schadensumfang und Reparierbarkeit festgestellt. Alle Kosten für Reparatur oder Ersatz trägt der Kunde und können sofort in Rechnung gestellt werden.
    • Wird eine Sonde von Dritten gestohlen, beschädigt oder geöffnet, trägt der Kunde die vollen Ersatz-/Reparaturkosten.

    10.5 Sondenversiegelung:

    • Wird ein von Sonoref angebrachtes Siegel entfernt oder gebrochen, führt Sonoref eine Sonderinspektion durch. Der Kunde trägt die Inspektionskosten.
    • Siegel werden strategisch so platziert, dass die normale Nutzung/Reinigung deren Integrität nicht beeinträchtigt.
    • Ist bei Erhalt kein Siegel sichtbar, muss der Kunde Sonoref unverzüglich schriftlich per E-Mail informieren.

    10.6 Fordert Sonoref die Rückgabe einer Leihsonde, muss der Kunde unverzüglich nachkommen. Wird die Leihsonde trotz Aufforderung nicht zurückgegeben, signalisiert der Kunde die Absicht, sie zu behalten, und Sonoref kann die Sonde dem Kunden zum von Sonoref berechneten Preis in Rechnung stellen.

    10.7 Sondenkategorien:

    • Standard-Leihsonde: Linear / Konvex / Mikro-Konvex / Phased Array (Kardio)
    • Spezial-Leihsonde: Matrix / Bi-Plane / Einkristall / Apple-Sonden / spezialbeschichtete Sonden / intraoperative Sonden
    • 3D-Leihsonde: 3D Konvex / 3D Linear / 3D Vaginal
    • Standard-TEE-Leihsonde: 2D TEE-Sonde
    • Spezial-TEE-Leihsonde: 3D/4D TEE / Matrix TEE-Sonde

    11. Vermittlung von Waren

    11.1 Bestimmte Waren werden nur von Sonoref vermittelt. Die Abwicklung solcher Waren erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Eigentümer der Waren. Die Zahlung wird direkt zwischen dem Kunden und dem Eigentümer abgewickelt.

    11.2 Sonoref fungiert lediglich als Dienstleister zur Qualitätssicherung und zur Herstellung des Kontakts zwischen Kunde und Verkäufer. Sonoref übernimmt keine Haftung für die vertragliche Abwicklung zwischen dem Kunden und dem Eigentümer der Waren.

    12. Zahlungsmittel

    12.1 Sonoref akzeptiert Zahlungen in verschiedenen Währungen. Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und USDT werden ebenfalls akzeptiert. Solche Zahlungen erfordern jedoch eine besondere Abwicklung. Bitte kontaktieren Sie Ihren Sonoref-Ansprechpartner, wenn Sie an Zahlungen dieser Art interessiert sind.

    13. Internationale Partner

    13.1 Sonoref kooperiert mit mehreren internationalen Partnern. Je nach Herkunft des Kunden können bestimmte Partner definierte Vertriebsgebiete und Franchisen haben. Aus diesem Grund können Geschäftstransaktionen in bestimmten Ländern über diese Partner abgewickelt werden, abhängig von Kundentyp und Zuteilung.

    14. Einkaufs- und Lieferantenbedingungen

    14.1 Jeder Lieferant ist verpflichtet, an Sonoref unter Incoterms DAP (Delivered at Place) zu liefern und trägt somit die Haftung für Transportschäden.

    14.2 Sonoref akzeptiert keine Berichte oder Zustandsanalysen anderer Unternehmen. Zustandsbewertungen basieren ausschließlich auf dem Bericht von Sonoref Healthcare, der vom Lieferanten akzeptiert wird.

    14.3 Werden mangelhafte Waren an Sonoref geliefert, obwohl die Waren als voll funktionsfähig vereinbart waren, trägt der Lieferant die Verantwortung für alle mit dem Prozess verbundenen Transporte. Der Lieferant ist auch für eine Ersatzlieferung per Express innerhalb von 5 Werktagen verantwortlich, sofern nicht anders schriftlich mit Sonoref vereinbart.

    14.4 Der Lieferant muss alle Kosten tragen, die mit Terminverlusten verbunden sind. Diese Kosten können von Sonoref direkt vom Kaufpreis abgezogen werden.

    14.5 Sonoref stellt klar, dass die Zahlungsbedingungen für Lieferanten in der Regel 30 Tage betragen, sofern nicht anders vereinbart. Lieferanten müssen Rechnungen ausschließlich an invoice@sonoref.com senden.

    14.6 Schaltet ein Lieferant einen Dienst wie ein Inkassounternehmen oder ähnliches ein, ist Sonoref in keinem Fall verpflichtet, mit einem Drittunternehmen zu kommunizieren. Die gesamte Kommunikation zwischen Sonoref und dem Lieferanten muss direkt erfolgen.

    14.7 Sonoref stellt fest, dass Unternehmen, die nicht gemäß diesen AGB handeln, von der Geschäftstätigkeit mit Sonoref und seinen verbundenen Partnern ausgeschlossen werden.

    15. Datenschutz

    15.1 Sonoref erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur zur Vertragsabwicklung und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

    15.2 Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung gespeicherter Daten.

    15.3 DSGVO-Datenschutzbestimmungen für den Versandhandel:

    • Zweck: Personenbezogene Daten werden zur Vertragserfüllung, Lieferung und Zahlungsabwicklung verarbeitet.
    • Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
    • Empfänger: Daten werden an Versanddienstleister und ggf. andere Dritte übermittelt, soweit dies für Lieferung und Vertragserfüllung erforderlich ist.
    • Speicherdauer: Daten werden so lange gespeichert, wie für die Vertragserfüllung und aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich.
    • Kundenrechte: Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.

    15.4 Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen von Reparaturen oder ähnlichen Prozessen sicherzustellen, dass keine Patientendaten an Sonoref übermittelt werden. Sonoref übernimmt keine Haftung für Verlust oder Offenlegung von Patientendaten.

    15.5 Sonoref kann personenbezogene Daten an Dritte weitergeben, wenn dies für die Vertragserfüllung oder vorvertragliche Maßnahmen erforderlich ist.

    16. Transport von Ultraschallsonden oder -systemen

    16.1 Transport und Versicherung
    Ultraschallsonden und -geräte, die von SonoRef versendet oder abgeholt werden, werden in der Regel von externen Spediteuren (z.B. DHL, UPS, FedEx, Post) abgewickelt. SonoRef weist darauf hin, dass für solche Sendungen keine separate Transportversicherung besteht. Eine zusätzliche Transportversicherung muss ausdrücklich schriftlich zwischen Kunde/Lieferant und SonoRef vereinbart werden.

    16.2 Haftungsausschluss
    SonoRef übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung unversicherter Pakete, weder für Sendungen an den Kunden/Lieferanten noch für eingehende Sendungen.

    16.3 Rolle von SonoRef
    SonoRef agiert nicht als Spediteur, sondern übernimmt lediglich die organisatorische Abwicklung der Transportlogistik. SonoRef haftet nicht für Transportvorgänge externer Dienstleister.

    17. Schlussbestimmungen

    17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

    17.2 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist der Sitz von Sonoref, soweit gesetzlich zulässig.

    17.3 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

    17.4 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Sonoref an Dritte übertragen.

    Sprachhinweis

    Diese Bedingungen wurden ursprünglich in englischer Sprache verfasst. Übersetzungen dienen lediglich der Information. Bei Abweichungen, Missverständnissen oder Übersetzungsfehlern aufgrund sprachlicher Barrieren ist ausschließlich die englische Fassung maßgeblich. Sonoref Healthcare GmbH übernimmt unter keinen Umständen Haftung für Missverständnisse, die aus übersetzten Fassungen resultieren. Bei Fragen oder Klärungsbedarf kontaktieren Sie uns bitte unter request@sonoref.com.

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