Imprint

Sonoref Healthcare GmbH

A-9521 Treffen Julienhöhestraße 1B

FN: 287447T, UID: ATU63204188, WKO: Handel und Aufbereitung von Medizinprodukten

GF Thomas M. Schmied

Homepage: under construction

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sonoref Healthcare GmbH

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Sonoref Healthcare GmbH (im Folgenden „Sonoref“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“).

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Sonoref stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Sonoref behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.

2. Reparaturleistungen

2.1 Sonoref verpflichtet sich, Reparaturen nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es im Zuge der Reparatur zu Beschädigungen der Sonde kommen kann oder sich der ursprüngliche Defekt ausweiten kann, sodass die Sonde nicht mehr eingesetzt oder instand gesetzt werden kann.

2.2 Sonoref haftet nicht für Schäden oder den Ausfall der Reparatur, sofern nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt wurde und der Schaden oder Defekt nicht vorhersehbar war.

2.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Reparaturen an sensiblen medizinischen Geräten stets ein Restrisiko bergen. Sonoref bemüht sich, alle erdenklichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, kann jedoch keine Garantie für den Erfolg der Reparatur übernehmen.

2.4 Sollte im Rahmen der Reparatur festgestellt werden, dass zusätzliche Defekte oder Schäden vorliegen, die eine weitergehende Reparatur unwirtschaftlich oder unmöglich machen, wird Sonoref den Kunden umgehend informieren. In diesem Fall kann Sonoref von der Verpflichtung zur Reparatur zurücktreten und die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

3. Transportdienstleistungen

3.1 Transportdienstleistungen wie Abholung oder Versand sind standardmäßig nicht versichert. Auf Wunsch des Kunden können diese Dienstleistungen gesondert versichert werden. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr erhoben, die der Kunde vorab zu entrichten hat.

3.2 Sonoref haftet nicht für den Verlust eines Pakets durch den Transportdienstleister oder für Beschädigungen, die während des Transports entstehen, da dies außerhalb des Handlungsbereiches von Sonoref liegt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er bei unversichertem Versand das Risiko selbst trägt.

3.3 Sonoref bietet dem Kunden verschiedene Versandoptionen an, aus denen der Kunde die für ihn passende wählen kann. Die Kosten für den Versand trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und etwaige Schäden oder Verluste dem Transportdienstleister und Sonoref umgehend mitzuteilen.

4. Prüfung der Produkte und Inbetriebnahme

4.1 Sämtliche Produkte werden vor dem Versand von Sonoref geprüft. Dies umfasst sowohl eine technische Überprüfung als auch eine Funktionsprüfung, um sicherzustellen, dass die Produkte den Qualitätsstandards von Sonoref entsprechen.

4.2 Der Kunde ist jedoch selbst für die Inbetriebnahme und die entsprechenden vorhergehenden Prüfungen gemäß EN 62353 verantwortlich. Dies beinhaltet die Sichtprüfung, die Patienten-Ableitstromprüfung und die Funktionsprüfung. Sonoref übernimmt hierfür keine Haftung.

4.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Inbetriebnahme der Geräte ausschließlich durch qualifiziertes und geschultes Personal erfolgt. Sonoref übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch unsachgemäße Inbetriebnahme oder Bedienung entstehen.

4.4 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die regelmäßige Wartung und Überprüfung der Geräte gemäß den gesetzlichen und herstellerseitigen Vorgaben notwendig ist, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Sämtliche Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von Sonoref Healthcare GmbH. Dies gilt auch für etwaige Nachlieferungen oder Ersatzteile, die im Rahmen der Gewährleistung oder Reparatur geliefert werden.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust zu versichern. Im Schadensfall tritt der Kunde die Ansprüche gegen die Versicherung an Sonoref ab.

5.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Sonoref berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

6. Angebote

6.1 Angebote von Sonoref haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 7 Tagen ab dem Datum des Angebots. Nach Ablauf dieser Frist ist Sonoref nicht mehr an das Angebot gebunden.

6.2 Es kann zum Zwischenverkauf von Waren kommen. In diesem Fall wird Sonoref, sofern möglich, dem Kunden ein neues Angebot unterbreiten. Der Kunde hat kein Anrecht auf den Erhalt der ursprünglich angebotenen Ware.

6.3 Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

7. Garantieleistungen

7.1 Garantieleistungen von Sonoref beziehen sich auf die Funktion der Ware. Die Garantie umfasst keine Verschleißteile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

7.2 Schäden durch mechanische Einwirkung, falsche Handhabung, elektronische Überspannung oder Flüssigkeitseinwirkung sind von der Garantie ausgeschlossen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass solche Schäden durch unsachgemäße Nutzung entstehen können.

7.3 Kristallausfälle oder entstandene Schwächen aufgrund der Nutzung sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht anders durch die interne Prüfung bei Sonoref bestimmt. Solche Schäden werden als normale Abnutzung betrachtet und fallen nicht unter die Garantieleistungen.

7.4 Die Garantie ist eine freiwillige Leistung von Sonoref und kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Der Umfang der Garantie ergibt sich aus den jeweils geltenden Garantiebedingungen, die dem Kunden bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Sonoref behält sich das Recht vor, bei Neukunden oder größeren Aufträgen Vorkasse zu verlangen.

8.2 Bei Zahlungsverzug ist Sonoref berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8,75% plus dem 3-Monats-Euribor zu berechnen. Zusätzlich behält sich Sonoref das Recht vor, Mahngebühren zu erheben und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

8.3 Sofern keine schriftlichen Sonderbestimmungen vereinbart wurden, ist Vorkasse erforderlich. Der Kunde erhält nach Auftragserteilung eine Proforma-Rechnung, die innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen ist.

8.4 Sonoref behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen, insbesondere bei Kunden mit unzureichender Bonität oder bei wiederholtem Zahlungsverzug.

8.5 Sonoref akzeptiert keine Rechnungen in postalischer oder Papierform aufgrund des CO2-Zertifikats. Alle Rechnungen und entsprechenden zugehörigen Vorgänge müssen an die E-Mail-Adresse invoice@sonoref.com gerichtet werden.

8.6 Sonoref ist jederzeit nach Ablauf der Zahlungsfrist berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden abholen zu lassen und solange zu verwahren, bis die vollständige Zahlung inklusive etwaiger Kosten und Gebühren vom Kunden beglichen wurde.

9. Stornoregelung

9.1 Wenn die Ware kundenspezifisch bestellt wurde, weil die Ware nicht aktiv im Sonoref zur Verfügung gestellten Lager vorhanden war, und der Kunde storniert seine Bestellung vor der Auslieferung an den Kunden, so werden 60% des Kaufpreises von Sonoref einbehalten.

9.2 Sollte die Ware bereits an den Kunden ausgeliefert worden sein, gibt es im Grunde genommen keine Möglichkeit der Stornierung. Lediglich Kulanzlösungen in der Höhe von 70% des Kaufpreises als Stornogebühr können in gesonderten Fällen angewendet werden.

9.3 Sollte ein Kunde eine bestellte Sonde, welche im verfügbaren Lager vorhanden war, nach Lieferung retournieren und stornieren, so werden Stornogebühren von mindestens 50% des Kaufpreises zusätzlich zu Spesen und sonstigen Aufwänden und Gebühren fällig.

9.4 Wenn ein Kunde eine Bestellung aufgegeben hat und die Ware für den Kunden bestellt wurde oder bereits geliefert wurde, der Kunde aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten oder Bonitätsproblemen keine Leasing- oder Finanzierungsmöglichkeit für das Produkt bekommt, ist der Kunde verpflichtet, auch die Möglichkeit des von Sonoref Healthcare gewählten Partners ABC Finance als Finanzierungspartner zu wählen, um den Auftrag erfüllen zu können. Sollte dies auch keine Finanzierungsmöglichkeit für den Kunden ergeben, so ist der Kunde für sämtliche Stornogebühren und damit verbundenen Kosten haftbar, mindestens jedoch 55% des vereinbarten Kaufpreises netto.

10. Leihsonden-Bedingungen

10.1 Die Weitergabe oder das Überlassen einer Leih-Ultraschallsonde an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Leih-Ultraschallsonden dürfen lediglich vom Kunden und dessen Angestellten in Betrieb genommen werden. Dritte Unternehmen und Privatpersonen sind von der Verwendung ausgeschlossen.

10.2 Leih-Ultraschallsonden sind mit Vorsicht zu behandeln, um Beschädigungen vorzubeugen. Es dürfen lediglich vom Hersteller offiziell freigegebene Reinigungsmittel und Techniken an Leih-Ultraschallsonden angewendet werden. Das Öffnen von Leih-Ultraschallsonden ist ausnahmslos verboten. Sollte dies dennoch ohne Kenntnis von Sonoref geschehen, fallen Leih-Sonden-Gebühren laut Tariftabelle sowie Sonder-Überprüfungskosten und etwaige Reparatur- und Ersatzkosten an, die umgehend ohne weitere Verständigung vom Vertragspartner erhoben werden dürfen.

10.3 Leihsonden-Gebühren können in folgenden Fällen erhoben werden:

  • Ab dem 5. Tag nach dem Eintreffen der Leihsonde beim Kunden, sollte keine Ultraschallsonde zur Reparatur bei Sonoref eingetroffen oder eine Abholung vereinbart und/oder Sonoref darüber in Kenntnis gesetzt worden sein, wird ab dem 6. Tag eine Leih-Sonden-Gebühr laut Tariftabelle erhoben.
  • Ab dem 7. Tag nach Übermittlung eines Kostenvoranschlages für Reparatur/Austausch ohne schriftlichen Bescheid über Annahme oder Ablehnung des Angebots.
  • Ab dem 4. Tag nach Rückerhalt der von Sonoref reparierten Sonde, sollte die Leih-Ultraschallsonde nicht retourniert oder eine Abholung vereinbart und/oder Sonoref darüber in Kenntnis gesetzt worden sein, wird ab dem 5. Tag eine Leih-Sonden-Gebühr laut Tariftabelle erhoben.
  • Wurde der falsche Sonden-Typ durch den Kunden bestellt und von Sonoref geliefert, so wird jeder Tag zwischen Eintreffen der Sonde beim Kunden und Retourversand bzw. Übergabe an einen Transportlogistiker inkl. Übermittlung der Tracking-ID an Sonoref laut Tariftabelle erhoben.
  • Bei Rücksendung der Leih-Ultraschallsonde durch den Kunden ohne Begründung/Zusendung einer defekten Ultraschallsonde zur Reparatur oder Überprüfung wird eine Leih-Sonden-Gebühr laut Tariftabelle ab dem Tag des Eintreffens der Leih-Ultraschallsonde beim Kunden erhoben.

10.4 In Schadensfällen:

  • Wird eine Sonde während der Überlassung an den Kunden beschädigt oder in einen irreparablen Zustand versetzt, so ist der Schaden umgehend innerhalb von 24 Stunden an Sonoref zu melden.
  • Die beschädigte Sonde muss ohne Ausnahme umgehend an Sonoref retourniert oder zur Abholung bereitgestellt werden.
  • Nach Eingangsüberprüfung durch Sonoref werden das Schadensausmaß und die Möglichkeit zur Reparatur festgestellt. Sämtliche mit Reparatur oder Austausch verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen und können durch Sonoref ohne weitere Zustimmung des Kunden umgehend erhoben werden.
  • Wird eine Sonde dem Kunden durch Dritte entwendet, beschädigt oder geöffnet, so sind die Kosten für Ersatz/Reparatur vom Kunden in vollem Umfang zu tragen.
  • Wird nach Eintreffen einer von Sonoref zur Verfügung gestellten Leih-Ultraschallsonde beim Kunden ein Defekt festgestellt, so muss Sonoref sofort schriftlich darüber informiert werden, und es ist keine weitere Verwendung durch den Kunden gestattet.
  • Sollte eine Leih-Ultraschallsonde während der Überlassung zur Verwendung durch den Kunden beschädigt werden, so ist keine weitere Verwendung gestattet, da es zu weiteren Beschädigungen der Ultraschallsonde als auch zur Verletzung von Anwender und Patient kommen kann.

10.5 Sonden-Versiegelung:

  • Wird ein sich auf der Leih-Ultraschallsonde befindliches, von Sonoref angebrachtes Siegel entfernt oder durchbrochen, so wird die Leih-Ultraschallsonde durch Sonoref einer speziellen Überprüfung unterzogen. Die Kosten der zusätzlich nötig gewordenen Überprüfung aufgrund der Entfernung des Siegels sind vom Kunden zu tragen und können umgehend laut Tariftabelle von Sonoref erhoben werden.
  • Die Siegel werden von Sonoref strategisch dort angebracht, wo die übliche Verwendung oder Reinigung der Leih-Ultraschallsonde keinen Einfluss auf den unversehrten Zustand des Siegels nimmt.
  • Sollte kein Siegel an einer von Sonoref zur Verfügung gestellten Leih-Ultraschallsonde nach Erhalt ersichtlich sein, so ist es zwingend erforderlich, Sonoref umgehend darüber schriftlich per E-Mail zu informieren.
  • Löst sich ein Siegel von der durch Sonoref zur Verfügung gestellten Leih-Ultraschallsonde oder wird es aufgrund von Reinigung oder Anwendung beschädigt, so ist auch in diesem Fall die umgehende schriftliche Information an Sonoref zwingend.
  • Wird ein durchbrochenes Siegel an einer Leih-Ultraschallsonde nach dem Eintreffen bei Sonoref sowie ein Defekt an der Leih-Ultraschallsonde festgestellt, so sind sämtliche Kosten für Reparatur/Ersatz der Leih-Ultraschallsonde vom Kunden zu tragen.

10.6 Wird die Rücksendung einer Leih-Ultraschallsonde durch Sonoref gefordert, so ist dem umgehend Folge zu leisten. Wird eine Leih-Ultraschallsonde trotz Aufforderung zur Rücksendung oder Freigabe nicht retourniert oder zur Abholung bereitgestellt, so signalisiert der Kunde den Einbehaltungswillen, und die Sonde kann zum entsprechenden von Sonoref kalkulierten Preis an den Kunden in vollem Umfang verrechnet werden.

10.7 Sonden-Kategorien:

  • Leih-Ultraschallsonde Standard: Linear- / Konvex- / Mikro-Konvex- / Phased Array (Kardio)
  • Leih-Ultraschallsonde Spezial: Matrix-Ultraschallsonde / Bi-Plane-Ultraschallsonde / Single-Crystal Sonde / Apple Probes / Spezial beschichtete Sonden / Interoperativ-Sonden
  • Leih-Ultraschallsonde 3D: 3D-Konvex / 3D-Linear / 3D-Vaginal
  • Leih-Ultraschallsonde TEE Standard: 2D TEE Ultraschallsonde
  • Leih-Ultraschallsonde Spezial TEE: 3D/4D TEE Ultraschallsonde / Matrix-TEE-Ultraschallsonde

11. Vermittlung von Waren

11.1 Bestimmte Waren werden durch Sonoref nur vermittelt. Die Abwicklung dieser Waren erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Eigentümer der Ware. Die Zahlung wird direkt zwischen dem Kunden und dem Besitzer der Ware abgewickelt.

11.2 Sonoref agiert ausschließlich als Dienstleister für die Sicherstellung der Qualität und stellt den Kontakt zwischen Kunden und Verkäufer her. Sonoref übernimmt keine Haftung für die vertragliche Abwicklung zwischen Kunde und Eigentümer der Ware.

12. Zahlungsmittel

12.1 Sonoref akzeptiert Zahlungen in verschiedenen Währungen. Auch Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und USDT werden als Zahlungsmittel akzeptiert. Diese Zahlungen bedürfen jedoch einer besonderen Handhabung. Bitte kontaktieren Sie Ihren Sonoref-Ansprechpartner, sollten Sie an Zahlungen in dieser Form interessiert sein.

13. Internationale Partner

13.1 Sonoref arbeitet mit mehreren internationalen Partnern zusammen. Je nach Herkunft des Kunden haben bestimmte Partner ihr Vertriebsgebiet und Franchise. Aus diesem Grund werden Geschäfte in verschiedenen Ländern über diese Partner abgewickelt, je nach Kundentyp und Zuordnung.

14. Ankauf- und Lieferantenbedingungen

14.1 Jeder Lieferant ist verpflichtet, laut Incoterms DAP (Delivered at Place) bei Sonoref zu liefern und somit die Haftung für Schäden während des Transports zu tragen.

14.2 Es werden von Sonoref keine Reports oder Zustandsanalysen anderer Unternehmen akzeptiert. Für Zustandsbewertungen wird ausschließlich der Report von Sonoref Healthcare herangezogen, und dies wird auch durch den Lieferanten akzeptiert.

14.3 Sollte defekte Ware an Sonoref geliefert werden, welche aber als voll funktionsfähig vereinbart wurde, ist der Lieferant für sämtliche mit dem Vorgang verbundenen Transporte verantwortlich. Der Lieferant ist somit auch für eine Ersatzlieferung verantwortlich, welche per Express innerhalb von 5 Werktagen angeliefert werden muss, sofern nicht gesondert schriftlich mit Sonoref vereinbart.

14.4 Der Lieferant hat sämtliche Kosten zu tragen, welche in Verbindung mit einem Terminverlust stehen. Diese Kosten können von Sonoref direkt vom Kaufpreis einbehalten werden.

14.5 Sonoref stellt klar, dass Lieferantenzahlungsziele prinzipiell 30 Tage betragen, sofern nicht gesondert vereinbart. Lieferanten müssen ihre Rechnungen ausschließlich an invoice@sonoref.com stellen.

14.6 Sollte ein Lieferant einen Service wie ein Inkassobüro oder Ähnliches beauftragen, so ist Sonoref in keinem Fall verpflichtet, die Kommunikation mit einem dritten Unternehmen zu führen. Sonoref erklärt, dass sämtliche Kommunikation zwischen Sonoref und dem Lieferanten persönlich stattfinden muss und sämtliche weiteren Unternehmen von dieser Kommunikation oder Geschäftsvorgängen ausgeschlossen sind.

14.7 Sonoref stellt fest, dass Unternehmen, welche nicht entsprechend der AGBs handeln, von Geschäften mit Sonoref und den damit verbundenen Partnern ausgeschlossen werden.

15. Datenschutz

15.1 Sonoref erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

15.2 Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

15.3 Für den Versandhandel geltende Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO:

  • Zweck der Verarbeitung: Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Lieferung der Ware und Abwicklung der Zahlung verarbeitet.
  • Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung eines Vertrags).
  • Empfänger der Daten: Die personenbezogenen Daten werden an Versanddienstleister und gegebenenfalls andere Dritte weitergegeben, soweit dies zur Lieferung der Ware und zur Vertragsabwicklung notwendig ist.
  • Speicherdauer: Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung des Vertrags und aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten notwendig ist.
  • Rechte des Kunden: Der Kunde hat das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten, deren Berichtigung oder Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Der Kunde kann sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

15.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei Reparaturen oder ähnlichen Vorgängen sicherzustellen, dass keine Patientendaten an Sonoref übermittelt werden. Sonoref übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Offenlegung von Patientendaten, die im Rahmen von Reparaturen oder ähnlichen Vorgängen übermittelt werden.

15.5 Sonoref darf personenbezogene Daten an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erfüllung des Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere die Weitergabe an Dienstleister, die im Auftrag von Sonoref tätig werden

  • 16. Transport von Ultraschallsonden oder Systemen
  • 16.1Transport und VersicherungUltraschallsonden und Ultraschallgeräte, die von SonoRef versendet oder abgeholt werden, erfolgen grundsätzlich über externe Transportdienstleister (z.B. DHL, UPS, FedEx, Post). SonoRef weist darauf hin, dass für diese Sendungen keine gesonderte Transportversicherung besteht. Eine zusätzliche Transportversicherung muss ausdrücklich und schriftlich zwischen dem Kunden/Lieferanten und SonoRef vereinbart werden. Der Abschluss dieser zusätzlichen Versicherung obliegt dem Kunden/Lieferanten.
  • 16.2 Haftungsausschluss
    SonoRef übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung unversicherter Pakete, weder beim Versand an den Kunden/Lieferanten noch beim Empfang von diesem. Die Haftung für Transportbeschädigungen oder Verluste obliegt den jeweiligen Transportdienstleistern gemäß deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den darin enthaltenen Standardversicherungen.
  • 16.3 Rolle von SonoRef
    SonoRef agiert nicht als Transportdienstleister, sondern übernimmt ausschließlich die organisatorische Abwicklung der Transportlogistik. SonoRef tritt hierbei nicht als Transportlogistiker auf und haftet nicht für Transportvorgänge, die durch externe Dienstleister ausgeführt werden.

 

17. Schlussbestimmungen

17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

17.2 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Sonoref.

17.3 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

17.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Sonoref auf Dritte übertragen.

Sonoref Healthcare GmbH

Stand: August 2024